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Insolvenzrecht A bis Z
Abfindung und Abfindungsberrechnung
Wie wird die Abfindung in 2021/2022 berechnet?

Der Abfindungsanspruch kann sich aus unterschiedlichen Ausgangslagen ergeben:

1. Anspruch aus §§ 1a, § 9 Kündigungsschutzgesetz ODER 
2. Abfindungssumme im Arbeitsvertrag oder Tarifvertag oder in der Betriebsvereinbarung oder 
3. Abfindung beruht auf dem Verhandlungsergebnis im Rahmen eines Vergleichs.

Die Berechnung können wir für Sie gerne vornehmen.
(kulzer über anwalt.de) 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11