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Insolvenzrecht A bis Z
Gläubiger im Insolvenzverfahren
Zusammenfassend geht es um die Gläubigerstellung im Insolvenzverfahren. 
Insolvenzgläubiger sind persönliche Gläubiger, die einen Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Nachrangige Insolvenzgläubiger haben in einem Insolvenzverfahren den schwächsten Gläubigerstatus und werden erst bedient, wenn die Insolvenzgläubiger zu 100% befriedigt wurden. Massegläubiger haben eine starke Rechtsstellung und ihre Ansprüche sind vorweg aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Aussonderungsberechtigte Gläubiger sind keine Insolvenzgläubiger, sondern Gläubiger, die bestimmte Gegenstände verlangen können, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. 
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11