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Demokratie
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt die Grundsätze der Demokratie fest. Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass die Bundesrepublik Deutschland eine **demokratische und soziale Bundesstaat** ist?. Das bedeutet, dass die Macht vom Volk ausgeht und dass die Regierung für das Wohl des Volkes arbeiten soll. Artikel 21 des Grundgesetzes besagt, dass Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln, verfassungswidrig sind³. Das bedeutet, dass Parteien, die populistische Ideologien fördern, verboten werden können, wenn sie gegen die Grundsätze der Demokratie verstoßen¹.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Populismus ein politischer Stil ist, der sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Demokratie haben kann¹². Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt die Grundsätze der Demokratie fest und verbietet Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln³?.

Quellen. Recherchen vom 15.1.2024
(1) 23. Mai 1949: Verfassungstag - unser Grundgesetz - LpB BW. https://www.lpb-bw.de/verfassungstag-23mai.
(2) Populismus. Eine Gefahr für die Demokratie? - uni-osnabrueck.de. https://fis.uni-osnabrueck.de/vivouos/display/wf11v15.
(3) Merkmale des Populismus Gefahr für die Demokratie? - LpB BW. https://www.lpb-bw.de/populismus.
(4) Populismus | bpb.de - Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320956/populismus/.


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