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Insolvenzrecht A bis Z
Aufgaben des Insolvenzverwalter bei Fortführung
  • Gewissenhafte Erfüllung des Auftrages des Insolvenzgerichts im Rahmen der sachverständigen Begutachtung

  •   Ermittlung der Daten für die Information der Gläubigerversammlung zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, zu den Ursachen der Insolvenz und den Chancen, das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen zu erhalten und zu Möglichkeiten zur Umsetzung eines Insolvenzplanverfahrens; alternativ zur Liquidation des Unternehmens. Neben Analysen der Sanierungs- und Veräußerungsmöglichkeiten sind Berechnungen zu den realistisch zu erreichenden Ertrags-und Liquiditäszielen vorzunehmen.
  • Einschätzung der Risiken einer Fortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren-gegebenenfalls sofortige Betriebsstilllegung

  • Absicherung und Kontrolle der Unternehmensentwicklung im vorläufigen Insolvenzverfahren
  • Betriebliche wochenbasierte Planrechnung im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Klärung ob neue Liquidität erforderlich ist und woher diese kommen kann

  • Monatsplanung der Ertrags-und Liquiditätsseite
  • Permanente Kontrolle und Absicherung der Liquiditäts-und Ertragsentwicklung durch Abgleich der geplanten Sollwerte mit den tatsächlichen Istwerten.
  • Prüfung und Berechnung alternativer Sanierungsmaßnahmen

  • Ermittlung der potentiellen Ertragsfähigkeit des Unternehmens vor einem Verkauf in Form eines Businessplans

  • Ermittlung des Veräußerungserlöses für das sanierte Unternehmen

  • Verkauf und Absicherung des Kaufpreises bzw Insolvenzplanverfahren



    Vgl. auch Stichpunkt: Unternehmensfortführung


    Zum Einsatz betrieblicher Planrechnung in der Insolvenzverwaltung : Depre in InVo 10/2004 S. 389 ff.


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     © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11