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Aufgaben des Insolvenzverwalter bei Fortführung |
Gewissenhafte Erfüllung des Auftrages des Insolvenzgerichts im Rahmen der sachverständigen Begutachtung
Ermittlung der Daten für die Information der Gläubigerversammlung zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, zu den Ursachen der Insolvenz und den Chancen, das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen zu erhalten und zu Möglichkeiten zur Umsetzung eines Insolvenzplanverfahrens; alternativ zur Liquidation des Unternehmens. Neben Analysen der Sanierungs- und Veräußerungsmöglichkeiten sind Berechnungen zu den realistisch zu erreichenden Ertrags-und Liquiditäszielen vorzunehmen.
Einschätzung der Risiken einer Fortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren-gegebenenfalls sofortige Betriebsstilllegung
Absicherung und Kontrolle der Unternehmensentwicklung im vorläufigen Insolvenzverfahren
Betriebliche wochenbasierte Planrechnung im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Klärung ob neue Liquidität erforderlich ist und woher diese kommen kann
Monatsplanung der Ertrags-und Liquiditätsseite
Permanente Kontrolle und Absicherung der Liquiditäts-und Ertragsentwicklung durch Abgleich der geplanten Sollwerte mit den tatsächlichen Istwerten.
Prüfung und Berechnung alternativer Sanierungsmaßnahmen
Ermittlung der potentiellen Ertragsfähigkeit des Unternehmens vor einem Verkauf in Form eines Businessplans
Ermittlung des Veräußerungserlöses für das sanierte Unternehmen
Verkauf und Absicherung des Kaufpreises bzw Insolvenzplanverfahren
Vgl. auch Stichpunkt: Unternehmensfortführung
Zum Einsatz betrieblicher Planrechnung in der Insolvenzverwaltung : Depre in InVo 10/2004 S. 389 ff. |
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