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Insolvenzrecht A bis Z
Zustimmungsersetzung
Bei Ablehung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans durch einen oder mehrere Gläubiger, kann das Insolvenzgericht innerhalb eines Antragsverfahrens auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners die Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan ersetzen.

Voraussetzung ist, dass die Kopf- und Summenmehrheit vorliegt und die Gläubiger durch den Plan nicht schlechter gestellt werden als bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11