1. Normaufbau
§ 138 Abs. 1 InsO regelt die nähere Beziehung zu solchen Schuldnern, die natürliche Personen sind. Dem Wortlaut von Abs.1 stehen natürliche Personen als Schuldner nur bestimmte natürliche Personen nahe. Die Normlücke ist nach Auffassung einiger Kommentatoren in der Literatur nicht gewollt, vgl Gerhard/Kreft aao. S. 107.
§ 138 Abs. 2 InsO regelt die näheren Beziehungen zu denjenigen Schuldnern, bei denen es sich um juristische Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit handelt. Nach Abs. 2 können juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit sowohl natürliche als auch juristische Personen und Gesellschaften nahe stehen.
2. Natürliche Person als Schuldner
Die Rechtsprechung zur Konkursordnung sah im Fall des Konkurses einer natürlichen Person eine GmbH als nahe Angehörigen, wenn
ihr geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter ein solcher naher Angehöriger war, vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1985 - IX ZR 1/85; ZIP 1986, 170; dazu Gerhardt, EwiR 1986,177.
oder
der Schuldner selbst war, vgl.BGH, Urt. v. 15.12.1994 -IX ZR 153/93; ZIP 1995, 134.
Auf diese Rechtsprechung ist zunächst zurückzugreifen, vgl. Gerhardt/Kreft aao.S. 108 Rz. 320.
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