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Insolvenzrecht A bis Z
Beratung / Sanierungsberatung

Die Sanierung von Unternehmern oder Selbständigen - erst Recht von Kapitalgesellschaften stellt den Berater vor anspruchsvolle wirtschaftliche und rechtliche Aufgaben:

  • Aufklärung der maßgeblichen Sachverhalte und Sammeln der Daten
  • Klärung ob Insolvenzgründe vorliegen
  • Vermeidung oder Beseitigung von Insolvenzgründen innerhalb der Frist
  • Erstellung eines plausiblen Sanierungskonzepts
  • Prüfung einer Fortbestehensprognose und -planung
  • Liquiditätsplanung unter Insolvenz- und Fortführungsprämissen
  • Prüfung der Insolvenzalternativen
  • Gegebenenfalls Vorbereitung eines Insolvenzplanes
  • Ermittlung möglicher Gläubigergruppen innerhalb eines Planverfahrens
  • Beratung zur Vermeidung anfechtungsrelevanter Handlungen
  • Beratung zur Vermeidung von strafbaren Insolvenztaten


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     © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11