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Insolvenzrecht A bis Z
Ehegattenabsicherung
Die Absicherung des Ehegatten vor Tod des Ehegatten, Insolvenz der Firma und bei Scheidung sind zentrale Themen, die rechtzeitig besprochen und geklärt werden müssen. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht? Haben Sie eine Betreuungsvollmacht? Haben Sie ein Testament? Haben Sie Vollmachten für Bankkonten im Falle von Unfällen? Wie können Sie im Falle des Todes Pflichtsteilsansprüche erfüllen? Was passiert bei einer Trennung? Wer bekommt welchen Unterhalt?

01.01.2020
Information

Aus dem objektiven Zusammenspiel einseitig belastender Regelungen kann auf die weiter erforderliche, verwerfliche Gesinnung des begünstigten Ehegatten geschlossen werden, wenn sich in dem unausgewogenen Vertragsinhalt eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehegatten und damit eine Störung der subjektiven Vertragsparität widerspiegelt.
 

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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11