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Bestellung Insolvenzverwalter / Anfechtbarkeit und Versagung |
1. Ist die Bestellung des von Gläubigern gewählten Insolvenzverwalters anfechtbar?
Nein.
Die Bestellung des vom Gläubiger gewählten Verwalters (§ 57InsO)durch das Insolvenzgericht ist unanfechtbar. BGH, Urteil vom 8.1.2009 IX ZR 161/07 (LG Mönchengladbach, NZI 2009, 246
2. Kann die Bestellung mangels Erfahrung versagt werden?
Nein.
Es widerspricht weder § 57 S.3 InsO noch Art. 3 Abs. 1 GG, wenn das Insolvenzgericht die Bestellung eines von der Gläubigerversammlung gewählten Verwalters mit der Begründung versagt, dass dieser mangels Vorliegens praktischer Erfahrungen in der Insolvenzverwaltung als ungeeignet anzusehen ist. BVerfG(2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 27.11.2208 - BvR 2032/08 NZI 2009, 371 = ZIP 2009, 975 = ZInsO 2009, 1053 ( Link: http://lexetius.com/2008,3981) |
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