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Anfechtbarkeit Mietzession |
In 2009 änderte sich die Rechtsprechung zu Mietzessionen in der Immobilienfinanzierung. Diese hatte sich erst 2006 geändert.
Die Rechtsprechung 2006 galt auch dann, wenn der Zessionar ( = Sicherungsnehmer = Gläubiger) ein in Umfang und Rang hinreichendes Grundpfandrecht inne hat (BGH, Urt. vom 9.11.2006 IX ZR 133/05).
Die Aufgabe dieser Rechtsprechung im Urt. vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08 führt jedenfall bis zur Insolvenzeröffnung zu vermeidbaren Kosten für den Schuldner als Folge der zu erwartenden Zwangsverwaltungen.
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