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pacta sunt servanda |
Der Grundsatz pacta sunt servanda gehört zu den Grundstrukturen des Vertragsrechtes (BAG, LAG Hamm, NJW 2005, 1820).
Die Vertragsparteien können sich nicht durch einseitige Erklärung von der Bindung an den abgeschlossenen Vertrag lösen.
Zur Aufhebung bedarf es grundsätzlich einer Willensübereinstimmung der Parteien. |
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