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Haftung von Kindern |
Kinder können in Anspruch genommen werden für zu Unrecht erfolgte Leistungen an ihre Eltern. Die Inanspruchnahme ist jedoch begrenzt:
Entgegen der Ansicht des SG ist § 1629a BGB auch im Rahmen der Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II grundsätzlich entsprechend anwendbar.
BSG, 7.7.2011, B 14 AS 153/10 R und B und B 14 AS 144/10 R.
§ 1629a BGB |
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