insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Haftung von Kindern
Kinder können in Anspruch genommen werden für zu Unrecht erfolgte Leistungen an ihre Eltern. Die Inanspruchnahme ist jedoch begrenzt:

Entgegen der Ansicht des SG ist § 1629a BGB auch im Rahmen der Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II grundsätzlich entsprechend anwendbar.

BSG, 7.7.2011, B 14 AS 153/10 R und B und B 14 AS 144/10 R.


§ 1629a BGB


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11