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Insolvenzrecht A bis Z
im Zweifel für den Angeklagten / in dubio pro reo
Im Strafprozess- also auch bei Insolvenzstraftaten gilt der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.
Diesen Grundsatz gab es schon in der Geschichte: in dubio pro reo

Ein spektaluläre Prozess, bei dem dieser Grundsatz zu Anwendung kam, war der Prozess Kachelmann.

Jörg Kachelmann musste sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Er wurde vom Landgericht Mannheim am 31.05.2011 in erster Instanz freigesprochen. Die Kammer hat nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten entschieden.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Nebenklägerin haben ihre Anträge auf Revision zurückgezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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