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Insolvenzrecht A bis Z
ARAG- Entscheidung: Aufsichtsräte müssen bei Pflichtverletzungen gegen Vorstände vorgehen
Seit der ARAG-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1997 entschieden, dass Aufsichtsräte verpflichtet sind, Schadensersatzansprüche für das Unternehmen gegen ihre Geschäftsleitung wegen Pflichtverletzungen durchzusetzen.

Auf Grund dieser Entscheidung haben zahlreiche Aufsichtsräte von Konzernen Klagen gegen ehemalige Vorstände wegen Comlianceverletzungen initiiert.


Fragen zum Aufsichtsrat und zur Haftung des Vorstands?

Kontakt:

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dresden, Berlin, München

0351 8110233
kulzer@pkl.com


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