insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Haftungsrisiko Krise
In der Krise befindet sich der Vorstand/Geschäftsführer oft in einem Interessen- und Handlungskonflikt. Er möchte oder muss die Gesellschaft retten. Andererseits befindet er sich in höchster Gefahr der persönlichen Haftung und/oder der Strafbarkeit.

Werden in der Phase der Krise Verträge geschlossen, kann ein Eingehungsbetrag vorliegen, wenn später die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt werden können.

Wird der Insolvenzgrund übersehen, kann Insolvenzverschleppung vorliegen.

Weitere Haftungstatbestände:

  • Nichtreduzierung des eigenen Gehalts
  • Masseschmälerung
  • Bankrott
  • Buchführungsdelikte
  • Insolvenzverschleppungshaftung
  • Durchgriffshaftung
  • Existenzvernichtender Eingriff
  • Untreue
  • Subventionsbetrug



Kontakt bei Fragen:

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

0351 8110233
kulzer@pkl.com


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11