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Insolvenzrecht A bis Z
Gläubiger
Gläubiger ist jeder Inhaber einer Forderung, die am Insolvenzverfahren teilnimmt. Auch nachrangige Gläubiger ( § 39 InsO) sind Gläubiger und damit berechtigt, den Insolvenzantrag zu stellen.




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RA Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
kulzer@pkl.com

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