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Gläubiger |
Gläubiger ist jeder Inhaber einer Forderung, die am Insolvenzverfahren teilnimmt. Auch nachrangige Gläubiger ( § 39 InsO) sind Gläubiger und damit berechtigt, den Insolvenzantrag zu stellen.
Fragen zum Insolvenzrecht rechtssicher beantwortet?
RA Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht kulzer@pkl.com
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