insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Zahlungseinstellung
Eine Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden. Die Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus.
Bei Zahlungseinstellung bedarf es nicht mehr der Darstellung einer Deckungslücke.

Die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit/Zahlungseinstellung sollte -auf Grund der gravierenden Folgen - durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater mit insolvenzrechtlicher Zusatzqualifikation oder von Fachanwälten für Insolvenzrecht durchgeführt werden.


Kontakt:

HERMANN KULZER
FACHANWALT FÜR INSOLVENZRECHT
BERLIN DRESDEN

kulzer@pkl.com
03518110233

17.12.2017 Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähgkeit oder ZahlungsunwilligkeitZahlungseinstellung?
Information Wenn der Schulldner nach außen ein Verhalten zeigt, das typischerweise ausdrückt, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, dann liegt trotzdem eine Zahlungseinstellung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, wenn der Schuldner nur zahlungsunwillig ist.

Der Anfechtungsgegner muss beweisen, dass eine Zahlungsfähigkeit vorliegt.

Das entschied der Bundesgerichtshof im Oktober 2017.

Fraglich ist, wie der Anfechtungsgegner die Zahlungsfähigkeit der Schuldners nachweisen soll.

Diese Entscheidung verschärft die Anfechtungsmöglichkeiten der Insolvenzverwalter, obgleich der BGH in seinen letzten Entscheidungen die Anfechtungsmöglichkeiten für Insolvenzverwalter- gerade wegen dem Erfordernis des subjektiven Tatbestandes - stark eingeschränkt hat.

Das Anfechtungsrecht bleibt eine Spezialmaterie.
Bei Fragen stehen Fachanwälte für Insolvenzrecht zur Verfügung.
insoinfo
Verfasser: Hermann KUlzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht

zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11