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Insolvenzrecht A bis Z
Regelinsolvenzverfahren

Dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen

 

a. alle natürlichen Personen, die bei Antragstellung selbstständig wirtschaftlich tätig sind, also einen eigenen Betrieb haben;

b. alle natürlichen Personen, die zwar eine früher ausgeübte selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit inzwischen aufgegeben haben,  bei Antragstellung aber

  • mehr als 19 Gläubiger haben oder
  • Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen (Lohn, Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer für Arbeitnehmer), oder

  • deren Vermögensverhältnisse aus sonstigen Gründen nicht überschaubar sind;

c. juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.V.);

d. juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Innungen, Kreishandwerkerschaften) mit Ausnahme der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund Gesetzes nicht insolvenzfähig sind (z.B. der Bund, die Bundesländer, Gemeinden);

e. die Gesellschaften und Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG, GbR)



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