Dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen
a. alle natürlichen Personen, die bei Antragstellung selbstständig wirtschaftlich tätig sind, also einen eigenen Betrieb haben;
b. alle natürlichen Personen, die zwar eine früher ausgeübte selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit inzwischen aufgegeben haben, bei Antragstellung aber
- mehr als 19 Gläubiger haben oder
-
Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen (Lohn, Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer für Arbeitnehmer), oder
- deren Vermögensverhältnisse aus sonstigen Gründen nicht überschaubar sind;
c. juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.V.);
d. juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Innungen, Kreishandwerkerschaften) mit Ausnahme der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund Gesetzes nicht insolvenzfähig sind (z.B. der Bund, die Bundesländer, Gemeinden);
e. die Gesellschaften und Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG, GbR) |