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Insolvenzrecht A bis Z
Domain als Insolvenzmasse
Nach einhelliger Auffassung unterfällt eine Domain der Insolvenzmasse, da sie als vertragliches Nutzungsrecht nach § 857 Abs.1 ZPO pfändbar ist, vgl. Kübler/Prütting ua. § 35 Rn.76a; ZInsO 18/2012 S. 780.

Der Wert einer Domain bestimmt sich nach dem " traffic" und Suchmaschinenhäufigkeit.

Die Bewertung können externe Dienstleister vornehmen.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 25 Euro.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11