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Domain als Insolvenzmasse |
Nach einhelliger Auffassung unterfällt eine Domain der Insolvenzmasse, da sie als vertragliches Nutzungsrecht nach § 857 Abs.1 ZPO pfändbar ist, vgl. Kübler/Prütting ua. § 35 Rn.76a; ZInsO 18/2012 S. 780.
Der Wert einer Domain bestimmt sich nach dem " traffic" und Suchmaschinenhäufigkeit.
Die Bewertung können externe Dienstleister vornehmen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 25 Euro.
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