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Insolvenzrecht A bis Z
Mitgliedschaft Wohnungsgesellschaft

InsO §§ 35, 36; ZPO §§ 765 a, 850 f

Beschluss vom 2.12.2010 – IX ZB 120/10

Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.

(Ausgangsinstanz: AG Dresden, 5.11.2009 – 561 IK 1485/09; LG Dresden, 12.2.2010 – 5 T 1045/09)



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