|
Masseverzeichnis |
Das Masseverzeichnis gemäß § 151 InsO führt die einzelnen aktivischen Gegenstände der Insolvenzmasse auf. Dabei liefern Handelsbilanz und Überschuldungsstatus die erforderlichen Ausgangsinformationen für die anzugebenden Wertalternativen; dies gilt insbesondere, wenn bereits bei der Überschuldungsprüfung alternative Verwertungskonzepte geprüft wurden und entsprechende Bewertungen erfolgt sind. |
|
|