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Insolvenzrecht A bis Z
Masseverzeichnis
Das Masseverzeichnis gemäß § 151 InsO führt die einzelnen aktivischen Gegenstände der Insolvenzmasse auf. Dabei liefern Handelsbilanz und Überschuldungsstatus die erforderlichen Ausgangsinformationen für die anzugebenden Wertalternativen; dies gilt insbesondere, wenn bereits bei der Überschuldungsprüfung alternative Verwertungskonzepte geprüft wurden und entsprechende Bewertungen erfolgt sind.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11