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Entstehung des Steuererstattungsanspruchs |
Aus der gesetzlichen Regelung des § 36 Abs. 1 EStG kann abgeleitet werden, dass die Einkommensteuer erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht. Die frühere Regelung, die für den unterjährigen Wegfall der Steuerpflicht etwas anderes vorsah (§ 25 Abs. 2 EStG), ist ab 1996 weggefallen.
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