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Insolvenzrecht A bis Z
Ersatzabsonderung
Oft werden Darlehen über eine Globalzession abgesichert.
Die Wirksamkeit einer Globalzession muss überprüft werden.

1. Wirksamkeit
Der BGH hat in den Globalzessionsentscheidungen vom 29.11.07 (z.B. IX ZR 30/07) kein Wirksamkeitsproblem für eine Globalzession aller Forderungen des Schuldners gesehen.

2. Unwirksamkeit
Zur Unwirksamkeit der Globalzession künftiger Kundenforderungen an einen Warenlieferanten s. BGH Urteil vom 21.04.1999 - VIII ZR 128/98 - NJW 1999, 2588
Danach müssen Globalzessionen einen dinglich wirkenden Vorrang zugunsten späterer Zessionen im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts enthalten, ZIP 1999, 997.

3. Einziehungsermächtigung
Die Einziehungsermächtigung des Insolvenzverwalters hat zur Folge, dass dem absonderungsberechtigten Gläubiger nur Rechte an dem Erlös zustehen, den der Verwalter eingezogen hat.
Nach Eröffnung des Verfahrens hat der Verwalter den Erlös unter Abzug des Kostenbeiträge und der Umsatzsteuer herauszugeben. Das Absonderungsrecht setzt sich als Ersatzabsonderungsrecht am Erlös fort, vgl. Dauernheim in Wimmer Dauernheim Wagner Gietl. Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht 5. Auflage S. 447.


Weitere Entscheidungen aus www.Rechtspflegerforum.de(15.04.2009):
BGH Urteil vom 27.06.1995 - XI ZR 8/94 - NJW 1995, 2221
BGH Urteil vom 12.12.1995 - XI ZR 10/95 - NJW 1996, 847
BGH Urteil vom 11.07.1996 - IX ZR 74/95 - NJW 1996, 2786
BGH Beschluss vom 11.07.1996 - XI ZR 234/95 - NJW 1996, 2790
BGH Urteil vom 05.05.1998 - XI ZR 234/95 - NJW 1998, 2206


Weitere Infos und Links:
Klausurfall unter: http://www.juraindividuell.de/klausuren/grosser-bgb-schein-klausur-globalzession/

Aufsatz in ZinsO von 2010:
http://www.heuking.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/2010/152_Auszug_aus_ZinsO_Heft_49.pdf


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