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Beschäftigungsgesellschaft
1. Zweck
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) sind ein Mittel, um von der Entlassung vorgesehen Arbeitnehmer eines Unternehmens vor dem direkten "Gang" in die Arbeitslosigkeit zu bewahren.

2. Arbeitgeber
Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften werden neuer Arbeitgeber der nicht mehr weiter zu beschäftigenden Arbeitnehmer.
Sie sind in der Regel Transfergesellschaften, die die Arbeitnehmer qualifiziert und vermittelt.
Die BQG ist meist ein eigenständiger Rechtsträger in Form einer GmbH.

3. Finanzierung
Als Finanzierungsquellen einer BQG dienen vor allem Mittel, die von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgereicht werden. Zur Errichtung einer BQG haben der Verwalter und der Betriebsrat einen Interessenausgleich vorzunehmen und einen Sozialplan zu erstellen, §§ 111 ff. BetrVG, §§ 121 ff. InsO.

4. Was erhalten Beschäftigte?
Die Beschäftigten der BQG erhalten erhalten Kurzarbeitergeld, das sind 60 % bzw. 67 % (bei Elternteilen mit Kind) des letzten Nettolohns durch die Arbeitsagentur.
Sie können darüberhinaus sich durch Bewerbertrainings, Fortbildungen und Umschulungen fit machen für den Arbeitsmarkt. Dazu wird regelmässig - je nach Leistungsfähigkeit des Unternehmens vereinbart, dass das entlassende Unternehmen einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld zahlt. In der Regel wird das Arbeitslosengeld auf eine Summe von ca. 80-90 % des letzten Nettogehaltes aufgestockt.

5. Kosten für das Unternehmen
  • Der Aufstockungsbetrag des Lohns auf 80 % durch das Unternehmen
  • Sozialversicherungsbeiträge(ohne Arbeitslosenversicherung)
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld übernimmt das Unternehmen. Bis Ende 2010 zu 50 % durch die Arbeitsagenturr
  • Qualifizierungsmaßnahmen werden von Unternehmen und Arbeitsagentur bezahlt. Dabei beträgt der staatliche Zuschuss 50 Prozent oder maximals 2.500 Euro pro Arbeitnehmer

6. Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Für eine Übergangszeit bieten die BQGs mehr Geld und Hilfestellung als die Agenturen für Arbeit.
Während der Laufzeit der Beschäftigungsgesellschaft erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld. Daher verlängert sich der mögliche Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld entsprechend.
Die Kündigungsfrist ist verkürzt, so dass sich der Vorteil der verlängerten wirtschaftlichen Absicherung teilweise aufhebt.

7 Vollzug
Der Arbeitnehmer schliesst einen "dreiseitigen Vertrag" ab.
Dieser Vertrag beendet das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber. Gleichzeitig wird das Vertragsverhältnis mit der Beschäftigungsgesellschaft abgeschlossen.

8. Dauer der BQGs
Die BQGs existieren in der Regel für ein Jahr.
Diejenigen Arbeitnehmer, die keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen den Weg in der Arbeitslosigkeit gehen. .


9. Marktführer
In Deutschland ist der Marktführer für BQGs die Firma Mypegasus.



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