|
Durchsuchung der Wohnung |
Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beachtragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten. BGH 4.3.2004 IX ZB 133/03 NZI 2004, 312 |
|
|