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Insolvenzrecht A bis Z
Durchsuchung der Wohnung
Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beachtragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten.
BGH 4.3.2004 IX ZB 133/03 NZI 2004, 312


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