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SIT Singwitz Industrietechnik GmbH
SIT Singwitz Industrietechnik GmbH:

24.07.2013 SIT - Aktuelles und Zeitungsbericht der Sächsischen Zeitung vom 24.07.2013
Information

Die Gläubigerversammlung hat am 10.07.2013 beschlossen:

  1. Die Eigenverwaltung wird gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO aufgehoben.
  2. Das Verfahren wird als normales Regelinsolvenzverfahren fortgeführt.
  3. Der bisherige Sachwalter Rechtsanwalt Hermann Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden wird mit Beschluss vom 10.07.2013 zum Insolvenzverwalter bestellt.
  4. Die Mitarbeiter, die entlassen werden müssen, sollen in eine Transfergesellschaft, deren Kosten aus der Masse mitfinanziert werden.
  5. Es soll ein Beratungsunternehmen gebunden werden, das national und international Kaufinteressenten/Investoren sucht.

 

Presseartikel in der Sächsischen Zeitung vom Mittwoch, den 24.07.2013

Landtechnik-Firma entlässt Mitarbeiter

Singwitz. Die Insolvenz des Landtechnik-Herstellers Singwitz Industrietechnik (SIT) fordert Konsequenzen: Die ersten 25 Mitarbeiter wurden bereits entlassen, dieser Tage folgt die nächste Kündigungswelle in ähnlicher Größenordnung. Das sagte Insolvenzverwalter Hermann Kulzer. Den Betroffenen werde angeboten, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, wo sie sich qualifizieren können.

Mit den verbleibenden 70Mitarbeitern soll das Unternehmen fortgeführt werden. Dem hat die Gläubigerversammlung laut Kulzer zugestimmt. Um SIT langfristig auf sichere Füße zu stellen, soll eine Beratungsgesellschaft im In- und Ausland nach Investoren suchen, die sich am Unternehmen beteiligen. „Unser Ziel ist, das Insolvenzverfahren zügig zu beenden“, sagt SIT-Geschäftsführerin Michaela Ackermann. Dann ließen sich auch leichter Neukunden gewinnen. Von den bisherigen Kunden sei keiner abgesprungen. Die Produktion sei ohne Abstriche weitergegangen.

Ende Februar hatte SIT Insolvenz anmelden müssen. Weil zwei Hauptkunden weniger Teile abriefen als erwartet, war das Unternehmen, das auf dem Gelände des früheren Mähdrescherwerkes ansässig ist, in Zahlungsschwierigkeiten geraten. (SZ)

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
24.03.2013 SIT Singwitz Industrietechnik GmbH. Betrieb wird fortgeführt
Information 1. Sicherung des Vermögens / Inventarisierung
  • Mit Anordnung der vorläufigen Verwaltung wurde die Waren, unfertige und fertige Erzeugnisse in den jeweiligen Hallen erfasst und Bestandslisten erstellt.
  • Der Wert der Maschinen und Vorräte wurde durch einen Sachverständigen geschätzt. 
  • Der Versicherungsschutz der Mobilien und Immobilien wurde geprüft.
2. Lieferantenbenachrichtigung
  • Die Lieferanten wurden über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung informiert und aufgefordert, etwaige Sonderrechte mitzuteilen.
  • Mit den größten Lieferanten erfolgten vor Ort Abstimmungen über die erfassten Bestände.
  • Soweit vorhandene erfasste Bestände für die  Betriebsfortführung erforderlich waren, erfolgte die Ablösung gegen Rechnungslegung
3. Kundenbenachrichtigung und -beruhigung
  • Die Kunden wurden über die eingeleitete Insolvenz informiert und über den Plan der Fortführung und Sanierung durch Insolvenzplan.
  • Mit allen wesentlichen Kunden erfolgten Gespräche über die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung.
  • Es wurden neue verbindliche Regelungen getroffen und Bestellungen vereinbart, die eine Planbarkeit gewährleisten. 
4. Presseerklärung

Die Presse wurde informiert über
  • die Einleitung des Insolvenzverfahrens und
  • den aktuellen Verfahrensstand.

5. Forderungsinkasso

  • Die Kunden wurden auf Grund des Ermächtigung des Insolvenzgerichts unverzüglich aufgefordert, nur noch auf das neu eingerichtete Anderkonto für das Insolvenzverfahren zu überweisen. 
  • Die Hausbank und Globalzessionarin hat Tage nach diesen Aufforderungen die Einzugsermächtigung gegenüber der Gemeinschuldnerin und einige Tage später auch gegenüber dem vorläufigen Verwalter widerrufen. Die Hausbank als Zessionarin hat jedoch nicht mit dem vorläufigen Verwalter im Hinblick auf den Forderungseinzug konkurriert und einen eigenen Forderungseinzug eingeleitet.
  • Der Zessionarin wurde mitgeteilt, dass die Sonderrechte geprüft und falls vorhanden abgelöst werden. Derzeit wird die Prüfung der Anfechtbarkeit forciert, damit schnell Klarheit über die Höhe der Sonderrechte erzielt werden kann. Auf Grund der Besonderheit der Liefersystems (Lieferung auf Abruf innerhalb von 78 Stunden) ist das Entstehen der Forderungen, die von der Globalzession erfasst sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zeitraum der Kenntnis der Zahlungsunfähgikeit oder von Umständen die auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, erfolgt.
6. Mitarbeiterinformation
  • Alle Mitarbeiter wurden in einer Betriebsversammlung über die vorläufige Insolvenz, die Ursachen und Folgen informiert.
  • Die Mitarbeiter erhielten Informationen über ihre Rechte und Pflichten und über die weitere Verfahrensweise
  • Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und die Abgeltung von Überstunden wurde erläutert
  • Die geplante Sanierung mittels Insolvenzplan wurde vorgestellt
  • Mit den Mitgliedern des geplanten Betriebsrats wurde persönlich gesprochen. Es ist geplant die Bildung des Betriebsrats zu unterstützen und zu beschleunigen.
7. Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde beantragt und bewilligt.
  • Es fand sich eine Bank, die die Vorfinanzierung durchführt.
  • Arbeitnehmer haben Ihre Forderungen auf Insolvenzgeld an die Bank abgetreten.
  • Die Arbeitnehmer haben für den ersten offenen Monat bereits Insolvenzgeld erhalten.
8. Abstimmungen mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss
  • Der vorläufige Gläubigerausschuss wurde mittels Haftpflichtversicherung abgesichert vor Vermögensschäden.
  • Die ordnungsgemäße ausgewogene Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde nach Absage von zwei Mitgliedern wieder hergestellt.
  • Der vorläufige Gläubigerausschuss wurde über die bisherigen Maßnahmen informiert.
  • Zuletzt traf sich der vorläufige Gläubigerausschuss bei der SIT und erhielt akutelle Informationen, unter anderem eine Zusammenstellung der Kundenaufträge, der dazu ausgelösten Bestellungen und der vorhandenen Liquidität.
9. Informationsbeschaffung und Planungen
  • Alle für die Erstellung des Insolvenzgutachtens erforderlichen Informationen werden derzeit zusammengetragen.
  • Die Ertrags- und Liquiditätsplanung wird derzeit an Hand der neuen, tatsächlichen Aufträge und der erforderlichen Bestellungen ständig aktualisiert. Auf Grund des Systemwechsels von der unverbindlichen Bedarfsplanung nach Schätzwerten zur Planung nach konkreten Aufträgen und dem konkreten Bedarf nach Material sind umfassenden Umstellung in der EDV und der Prozessen erforderlich. Dies ist sehr zeitaufwendig.
10. Betriebsfortführung
  • Der Schwerpunkt der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist auf die Erhaltung des in die Insolvenz geratennen Betriebs gerichtet. Die Betriebsfortführung während des Insolvenzantragsverfahrens stellt - wie üblich-  die einzige Möglichkeit dar, den Betrieb zu erhalten.
  • Der Geschäftsbetrieb wird in Absprache mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss fortgeführt.
  • Es wurde ein verfahrensbezogenes insolvenzrechtliches Team zusammengestellt und die erforderlichen Aufgaben abgestimmt
  • Durch die insolvenzspezifischen Einspareffekte (z.B. Insolvenzgeld, einschließlich SV monatlich 250.000 Euro) wird derzeit die Masse vermehrt und nicht vermindert.
11. Sanierung und Insolvenzplan
  • Derzeit wird die Sanierungsfähigkeit geprüft
  • Es wurden und werden parallel Maßnahmen zur Sanierung eingeleitet.
  • Eine langfristige Erhaltung des Betriebes und des Unternehmensträgers ist durch das Insolvenzplanverfahren geplant. Die Gläubiger wurden über dieses Ziel informiert.
12. Geplante Anregung gerichtlicher Maßnahmen
12.1. Einzelermächtigungen

Die gerichtliche Einzelermächtigung verhindert, dass Lieferanten, die kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liefern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Gegenleistung ausfallen können. Diese Einzelermächtigungen setzen einen ausführlich begründeten Antrag voraus, die Vorlage einer Ertrags- und Liquiditätsplanung und die Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses. Der exakte Bedarf wird derzeit ermittelt und die Einzelermächtigungen vorbereitet.
12.2. Fristverlängerung
Es wird die Verlängerung der Frist zur Abgabe des Insolvenzgutachtens beantragt, da unter anderem die Sanierungsfähigkeit und die Deckung der Verfahrenskosten noch nicht geklärt werden konnte.


Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Dresden. 24.03.2013
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
03.03.2013 SIT Singwitz Industrietechnik GmbH: Anordnung der vorläufigen Verwaltung
Information In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIT Singwitz Industrietechnik GmbH ( HRB 17088), vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Ackermann, erging am 27.02.2013 durch das Amtsgericht Dresden unter Aktenzeichen 534 IN 432/13 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künfitgen Insolvenzmasse wird am 27.02.2013 um 14.30 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A., Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Glashütterstraße 101a
01277 Dresden, Tel. 0351 8110233, Fax. 0351 8110244, kulzer@pkl.com. bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs.2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufiger Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen- auch Bankguthaben- auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unbeführt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sein denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesonder von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs.3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Ab.2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilig eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs.2 N.r 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

10. Es ist ein Gutachten darüber zu erstatten, ob die Schuldnerin überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 5 Abs.1 Satz. 2 InsO).

Informationen von der Firmenhomepage
Die Firma SIT Singwitz Industrietechnik GmbH ist ein Lieferant von Baugruppen und  Modulen für den allgemeinen Maschinenbau. Es besteht ein langjähriges Know-how im Maschinenbau, insbesondere in der Landmaschinenindustrie. Die Fertigung erfolgt mit höchster Qualität und quantitätsgerecht auf Basis der ISO 9001 unter Einsatz von Lasertechnik der Firma Trumpf, CNC-Kantbänke der Firma Hämmerle, CNC-Bohr- und Fräszentren, neueste Schweißtechnik inkl. Schweißroboter. Durch eine eigene Farbgebung und Montage wird die Fertigung aus einer Hand, von der Entwicklung bis zum fertigen Finalprodukt gewährleistet. Hochqualifiziertes Fachpersonal im Mehrschichtsystem sichert hohe Termintreue und Zuverlässigkeit.
In dem Unternehmen sind derzeit 130 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 8 Lehrlinge
und 4 Praktikanten.

Rechtsanwalt Hermann Kulzer, M.B.A. ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.  Er beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit der Insolvenzverwaltung und Sanierung. Er hat über 500 Insolvenzgutachten erstellt und über 60 Insolvenzverfahren von Kapitalgesellschaften erfolgreich abgeschlossen.
Zahlreiche Planverfahren wurden von ihm begleitet oder betreut.
Er ist in der auf Insolvenzverwaltung und Sanierung spezialisierten Kanzlei pkl tätig, die sieben Insolvenzverwalter, 20 Berufsträger und mehr als 70 Mitarbeiter in verschiedenen Städten hat.

03.03.2013
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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