|
Beseitigung der Zahlungseinstellung und Zahlungsunfähigkeit |
BGH 25.10.2012 IX ZR 117/11 BGH 06.12.2012 IX ZR 43/12
Wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung einmal eingetreten ist, hat der Bundesgerichtshof den Nachweis der nachträglichen Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit verschärft.
- Die Zahlungen müssen im Allgemeinen wieder aufgenommen sein
- Einzelne Zahlungen an Gläubiger reichen nicht aus, sondern müssen an alle Gläubiger erfolgen
- Die Beweislast trägt derjenige, der die Beseitigung behauptet
- Keine Wiederherstellung der Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn dem Schuldner durch Befriedigung der gegenwärtigen Gläubiger die Mittel zur Begleichung alsbald fälliger Verbindlichkeiten fehlen
|
|
|