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Gescheiterte GmbH-Gründung |
Wenn die Vor-GmbH nicht zur ordnungsgemäßen Gründung einer GmbH führt und dennoch der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird, besteht eine unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung für alle Verbindlichkeiten
BGH 04.11.2002 NJW 2003, 429 |
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