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Strafprozessvollmacht
 
    
Strafprozessvollmacht


Vollmachtgeber: [Vor- und Nachname des Mandanten]


Rechtsanwalt:

Hermann Kulzer MBA, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden

Verfahrensbezeichnung: [Strafverfahren gegen Herrn/Frau "]


Aktenzeichen:


Vollmacht erteilt zur:

1. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen:
  • Einschließlich der Vorverfahren.
  • Adhäsionsverfahren (§ 374 StPO).
  • Bußgeldsachen (§ 302 StPO).
  • Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO bei Abwesenheit.

2. Stellung von Anträgen:
  • Nach der Strafprozessordnung (StPO).
  • Insbesondere nach §§ 233 Abs. 1, 234 StPO.
  • Anträge zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.

3. Geltungsbereich:
  • Die Vollmacht gilt für alle Instanzen.
  • Sie erstreckt sich auf Nebenklage, Privatklage und Widerklageverfahren.

4. Befugnisse:
  • Zustellungen bewirken und entgegennehmen.
  • Vollmacht (ganz oder teilweise) auf andere übertragen (Untervollmacht).
  • Rechtsmittel einlegen, zurücknehmen oder auf sie verzichten.
  • Geld, Wertsachen, Urkunden ua. entgegennehmen und quittieren.
  • Akteneinsicht nehmen.


Ort Datum Unterschrift



 
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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11